DER BURGERRAT
Der Burgerrat besteht aus dem Präsidenten und sechs Mitgliedern.
Er vertritt die Burgergemeinde nach aussen und besorgt alle ihm übertragenen Geschäfte.
Der Burgerrat besteht aus dem Präsidenten und sechs Mitgliedern.
Er vertritt die Burgergemeinde nach aussen und besorgt alle ihm übertragenen Geschäfte.